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  2. Schutzimpfungen

Röteln

Röteln sind eine Infektionskrankheit, die durch das Rötelnvirus hervorgerufen wird. Die Viren sind weltweit verbreitet und werden durch Tröpfcheninfektion übertragen.

Am häufigsten erkranken Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Bei ihnen verläuft die Krankheit meist ohne Komplikationen. Viele Personen haben keine Rötelnerkrankung in der Kindheit durchgemacht. Erkrankt eine schwangere Frau, die noch keine Röteln gehabt hat an Röteln, kann ihr ungeborenes Kind schwere geistige Schäden und körperliche Fehlbildungen erleiden. Deshalb ist vorgesehen, dass jede Frau, die keine Röteln durchgemacht hat, zweimal gegen Röteln geimpft wird. Alle Frauen im gebärfähigen Alter – besonders Frauen mit Kinderwunsch – sollten ausreichenden Schutz gegen Röteln haben.

Zweimalige Impfung bis zu 18 Jahren durchführen lassen

Alle Jugendlichen bis 18 Jahre, die im Kindesalter keinen vollständigen Impfschutz gegen Röteln durch zweimalige Impfung mit dem Impfstoff gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR-Impfstoff) erhalten haben, sollten durch zweimalige Impfung geschützt werden. Die Rötelnimpfung wird grundsätzlich in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Mumps durchgeführt.

STIKO empfiehlt Impfung bei gebärfähigen Frauen

STIKO-Impfempfehlungen

Neuerdings sehen die STIKO-Impfempfehlungen die zweimalige Rötelnimpfung aller Frauen im gebärfähigen Alter vor, wobei wenigstens einmal mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden soll. Da es sich bei dem Impfstoff um einen Lebendimpfstoff handelt, sollte die Impfung mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft durchgeführt werden. Selbst bei versehentlichen Impfungen, die bei bereits bei bestehender, aber noch nicht bekannter Schwangerschaft durchgeführt wurden, wurde niemals ein Schaden am Ungeborenen festgestellt. Dies allein rechtfertigt keinen Schwangerschaftsabbruch.

Quelle: www.frauenaerzte-im-netz.de